Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung, Bundesstiftung "Mutter und Kind-Schutz des ungeborenen Lebens"
Ein Angebot der AWO Schleswig-Holstein gGmbH
Allgemeine Schwangerenberatung, Schwangerschaftskonfliktberatung und Bundesstiftung "Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens"
Die Beratungsstellen der AWO informieren zu den verschiedensten Aspekten rund um das Thema Schwangerschaft, Geburt, Familienplanung und Verhütung. Zudem bieten sie Gesprächsmöglichkeiten und Schwangerschaftskonfliktberatungen bei ungewollter Schwangerschaft. Unser Beratungskonzept ist geleitet vom Selbstbestimmungsrecht aller Menschen und beruht auf Freiwilligkeit, Vertraulichkeit, Ergebnisoffenheit und Respekt gegenüber den Entscheidungen unserer Klient*innen. Die Beratungen sind für alle Ratsuchenden offen. Die Gespräche sind kostenlos, vertraulich und unterliegen der Schweigepflicht. Auf Wunsch können Ratsuchende auch anonym bleiben.
Allgemeine Schwangerenberatung
Die allgemeine Schwangerenberatung informiert unter Berücksichtigung der individuellen Situation über sozialrechtliche Ansprüche und finanzielle Leistungen (z.B. Mutterschutz, Kindergeld, Elterngeld, Elternzeit, Unterhaltsvorschuss etc.). Verhütung und Familienplanung, vertrauliche Geburt, sowie der Übergang von Partnerschaft zu Elternschaft sind wichtige Themen. Die Beratungsstellen helfen Schwangeren, Ihre Rechte geltend zu machen und bieten Hilfsangebote für die Alltagsbewältigung und bei psychischen Schwierigkeiten vor und nach der Geburt, nach einem Schwangerschaftsabbruch, bei Tot- oder Fehlgeburten und bei unerfülltem Kinderwunsch.
Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“
In den Schwangerenberatungsstellen können Anträge zur Bundesstiftung „Mutter und Kind“ gestellt werden. Die Stiftung bietet unbürokratische Unterstützung für Schwangere in finanziellen Notlagen. Sie gewährt insbesondere Zuschüsse für Schwangerschaftsbekleidung, für die erste Babyausstattung und für die Wohnungseinrichtung.
Schwangerschaftskonfliktberatung
Wird eine Frau ungewollt schwanger, kann dies zu einen Schwangerschaftskonflikt führen. In dieser schwierigen Situation haben Frauen Anspruch auf Unterstützung und Beratung. Das Gespräch soll dazu dienen, die Gründe für oder gegen eine Fortsetzung der Schwangerschaft abzuwägen und über bestehende Hilfsangebote zu informieren. Die Schwangerenberatungsstellen der AWO verfügen über die staatliche Anerkennung. Die Schwangere erhält nach einer Schwangerschaftskonfliktberatung bei Bedarf eine Bescheinigung nach § 219 SchKG ausgestellt.
Kostenfreie Verhütungsmittel für Frauen und Männer im Kreis Plön
Bei uns können Sie einen Antrag auf Kostenübernahme für Verhütungsmittel stellen.
Voraussetzungen:
- Sie wohnen im Kreis Plön
- sind älter als 22 Jahre
- haben keinen anderweitigen Anspruch auf eine Kostenübernahme
- Sie erhalten Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag, Grundsicherung bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Bafög, BAB oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Bitte bringen Sie zur Antragstellung Ihren aktuellen Leistungsbescheid, einen Kostenvoranschlag und/oder ein (noch nicht eingelöstes!) Rezept über z.B. die Pille, Spirale, Dreimonatsspritze, Sterilisation oder Vasektomie o.Ä. und Ihren Ausweis mit.
Wichtig: Rückwirkend ist eine Erstattung nicht möglich!
Kontakt:
AWO Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung Schönkirchen
Schönberger Landstr. 67
24232 Schönkirchen
Tel.: 04348 / 917321
Fax: 04348 / 917333
E-Mail:
Ihre Ansprechpartnerinnen: Paula Jirka und Karin Gernhöfer
Sprechzeiten:
nach telefonischer Vereinbarung
AWO Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung Plön
Vierschillingsberg 21
24306 Plön
Tel. 04522 / 505126
Fax. 04522 / 50599138
E-Mail:
Sprechzeiten:
nach Vereinbarung, bei Bedarf auch in Lütjenburg möglich